Eventbedingungen

1. Allgemeines

Es gelten ausschließlich diese allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen von milon einbezogenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Verbindlichkeit der Anmeldung, Betriebspflicht

2.1 Rechtliche Bindungen

Die Teilnahme des Besuchers/Teilnehmers zur jeweiligen Veranstaltung wird mit der Anmeldung verbindlich vereinbart. Bei Stornierung der Teilnahme gelten die Stornofristen dieser AGB. Eine Nichtberücksichtigung von Sonderwünschen oder Besonderheiten begründen kein Widerspruchsrecht.

2.2 Betriebspflicht

Teilnehmer wie z.B. gebuchte Redner haben eine Betriebspflicht dahingehend, ihre vertraglich geregelten Termine einzuhalten, diese rechtzeitig anzutreten (mindestens 30-60 Minuten vor Terminbeginn) und bei Krankheit milon und dem entsprechenden Ansprechpartner rechtzeitig Bescheid zu geben.

Aussteller, für eine von der milon veranstaltete Messe oder Veranstaltung haben ebenfalls eine Betriebspflicht dahingehend, dass ihr Stand während der gesamten Dauer der Veranstaltung zu den festgesetzten Öffnungszeiten ordnungsgemäß aufgebaut, mit Ausstellungsgütern bestückt sein und von Fachpersonal betrieben werden muss. Vor Ende der Veranstaltung darf somit auch nicht mit dem Abtransport von Ausstellungsgütern und/oder dem Abbau des Standes begonnen werden.

3. Rücktritt vom Vertrag

3.1 Rücktritt ohne Stornogebühr

Abgesehen von den gesetzlich eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen ihn Ansprüche hat, in folgenden, vor Beginn der Leistung eintretenden Fällen zurücktreten: Wenn wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich geändert werden. In jedem Fall ist die Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakters der Veranstaltung, sowie eine vorgenommene Erhöhung des vereinbarten Veranstaltungspreises um mehr als 10 Prozent eine derartige Vertragsänderung. Der Veranstalter ist verpflichtet, entweder direkt oder über das dazugehörige Anmeldeportal dem Besucher/Teilnehmer die Vertragsänderung unverzüglich zu erklären und ihn dabei über die bestehende Wahlmöglichkeit, die Vertragsänderung zu akzeptieren oder vom Vertrag zurückzutreten, zu belehren; der Kunde hat sein Wahlrecht unverzüglich auszuüben. Sofern der milon ein Verschulden am Eintritt des den Kunden zum Rücktritt berechtigten Ereignisses trifft, ist milon diesem gegenüber zum Schadenersatz verpflichtet.

3.2 Anspruch auf Ersatzleistung

Der Besucher/Teilnehmer kann, wenn er von den Rücktrittsmöglichkeiten laut 3.1 nicht Gebrauch macht und bei Stornierung von milon ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, sofern milon zur Erbringung dieser Leistung in der Lage ist. Neben dem Anspruch auf ein Wahlrecht steht dem Kunden auch ein Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages zu, sofern milon nicht von der Vertragserfüllung befreit wird.

3.3 Rücktritt mit Stornogebühr

Im Falle einer Komplettstornierung der Veranstaltung durch den Besucher/Teilnehmer steht die Stornogebühr in einem prozentuellem Verhältnis zum Veranstaltungspreis und richtet sich bezüglich der Höhe nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung. Der Besucher/Teilnehmer ist in allen nicht unter Abs. 3.1 genannten Fällen gegen Entrichtung einer Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle der Unangemessenheit der Stornogebühr kann diese vom Gericht gemäßigt werden.

Es ergeben sich folgende Stornosätze:

  • bis 30. Tag vor Veranstaltungsbeginn 10%
  • ab 29. bis 20. Tag vor Veranstaltungsbeginn 25%
  • ab 19. bis 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
  • ab 9. bis 4. Tag vor Veranstaltungsbeginn 65%
  • ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Veranstaltungsbeginn 85%
4. Einwilligung – Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen

milon bzw. milons Auftragnehmer fertigen bei den Veranstaltungen Bild-Aufnahmen (Fotografien) und Bild-Ton-Aufnahmen (Filme) an.

4.1 Dem Besucher/Teilnehmer ist bewusst, dass er bei der der Veranstaltung möglicherweise ebenfalls fotografiert bzw. gefilmt wird und ist damit einverstanden,

4.1.1 dass bei der von ihm besuchten Veranstaltung auch von ihm Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen angefertigt werden (sämtliche bei diesen Gelegenheiten erstellte Bild- und Bild-Ton-Aufnahmen, die den Besucher/Teilnehmer zeigen, die „Aufnahmen“);

4.1.2 dass die Aufnahmen bearbeitet werden (also etwa, dass sie mit anderen Werken (z.B. Grafiken, Texten, Filmen (etwa über andere Veranstaltungen von milon)) etc kombiniert werden, dass aus den Aufnahmen Standbilder bzw. audiovisuelle Produktionen erstellt werden und dass diese ebenfalls bearbeitet (geschnitten, untertitelt, vertont etc) werden und/oder nur Ausschnitte davon genutzt werden) („Bearbeitungen“); und 4.1.3 dass die Aufnahmen und/oder etwaige Bearbeitungen auf milons Webseiten und/oder milons Social-Media-Seiten (etwa auf der Facebook-Seite) genutzt werden,

  • um einen Rückblick auf die Veranstaltung zu ermöglichen und
  • um mit den Aufnahmen/Bearbeitungen für zukünftige Veranstaltungen zu werben.

Die Aufnahmen/Bearbeitungen können nur zu den in Ziff. 4.1.3 Satz 1 beschriebenen Zwecken genutzt werden. Sonstige Einschränkungen (etwa in inhaltlicher, zeitlicher oder räumlicher Hinsicht) bestehen nicht. Die Einwilligung kann nicht widerrufen werden.

4.2 Der Besucher/Teilnehmer ist damit einverstanden, dass milon Dritten diese Rechte zur Ermöglichung der oben beschriebenen Nutzung einräumt.

4.3 Über Art und Umfang der Nutzung der Aufnahmen entscheidet allein milon. Milon ist nicht verpflichtet, die Aufnahmen zu nutzen.

4.4 Der Besucher/Teilnehmer erhält von milon keine Vergütung für die Ermöglichung der Aufnahmen, die Zustimmung zur Nutzung und/oder die Nutzung der Aufnahmen bzw. Bearbeitungen.

4.5 Sofern im Hintergrund der Aufnahmen auch Beiträge des Besuchers/Teilnehmers zu sehen sein sollten, die urheberrechtlich, leistungsschutzrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt sein sollten (etwa Präsentationsunterlagen), räumt der Besucher/Teilnehmer auch die einfachen Nutzungsrechte an den Beiträgen zur Ermöglichung der oben beschriebenen Nutzung ein. Eine Vergütung hierfür wird ebenfalls nicht geschuldet.

5. Haftungsauschluss

milon weist darauf hin, dass die von milon durchgeführten Veranstaltungen jeglicher Art eigenverantwortlich besucht und angetreten werden. milon ist für jegliche Kosten oder Ausgaben des Besuchers/Teilnehmers in Verbindung oder im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an den Aktionen weder verantwortlich noch haftbar.

milon behält sich das Recht vor, einzelne Aktionen zu beenden, zu ändern oder zu verschieben, sollte sich herausstellen, dass diese aus irgendwelchen Gründen nicht in der geplanten Art und Weise durchführbar sind, beispielsweise weil ein gebuchter Redner kurzfristig ausfällt und nicht verfügbar ist oder sich herausstellt, dass einzelne Aktionen aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht in der vorgesehenen Art und Weise durchgeführt werden können. Der Veranstalter schließt für diesen Fall jegliche Haftung oder etwaige Ansprüche auf Schadensersatz aus.

milon übernimmt für die Zeit vor, während und nach dem Event und den vor Ort geplanten Aktionen keinerlei Haftung oder Verantwortung.

milon haftet lediglich für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei einfacher Fahrlässigkeit jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für höhere Gewalt oder das vorsätzliche oder grob fahrlässige Verhalten von Dritten ist die milon nicht verantwortlich, soweit gesetzlich nicht anders bestimmt.

6. Rechtswahlklausel

Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

7. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betreffende Veranstaltung gültigen besonderen Teilnahmebedingungen und aus sonstigen vertraglichen Bedingungen und Regelungen zwischen den Parteien ode rim Zusammenhang mit ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.

8. Zahlungsbedingungen

8.1 Fälligkeit

Alle Rechnungsbeträge sind zu 50% innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Der noch offene Differenzbetrag muss bis 6 Wochen vor Eröffnung beglichen werden, insofern es keine andere schriftliche Vereinbarung gibt bzw. sich aus den “Besonderen Teilnahmebedingungen” ergibt. Werden Rechnungen in weniger als 6 Wochen vor Eröffnung ausgestellt, sind diese sofort in voller Höhe zu bezahlen.

8.2. Zahlungsverzug

Ab der Fälligkeit werden Verzugszinsen berechnet, die für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz betragen. Bei Rechtsgeschäften ohne Beteiligung eines Verbrauchers beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dem Veranstalter bleibt vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder anderer Teile der vertraglichen Regelungen zwischen dem Besucher/Teilnehmer und der milon ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt.

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